Angestellte / Arbeiter
Angestellte werden dem Gesetz nach hauptsächlich geistigen Tätigkeiten zugeordnet und Arbeiter haben hauptsächlich mit körperlichen Tätigkeiten zu tun. Ein Problem mit dieser Unterscheidung ergab sich, während die Industrie entstand: Die Arbeitnehmer mussten soziale Absicherung erhalten. Reichskanzler Bismarck hat Kaiser Wilhelm I. 1881 geraten, dass die Arbeiter gefördert werden müssten. Für Arbeiter entstand daraufhin Schutz gegen Invalidität, Unfall und Krankheit sowie die Altersvorsorge. Die Gründung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Arbeiter wurde 1889 gegründet. Natürlich verlangten auch Angestellte soziale Absicherung, sodass 1911 die gesetzliche Rentenversicherung für die Angestellten entstand.
Anlageformen
Mit der Rentenreform 2001 entstand auch der Begriff Anlageformen. Das Altersvermögensergänzungsgesetz hält die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge fest und sieht dafür bestimmte Vorsorgeverträge vor, die als Anlageformen bezeichnet werden. Eine Zertifizierung ist nötig, um die Anlageformen anerkennen zu lassen. Dabei sind die private Rentenversicherung, die Lebensversicherung in klassischer und fondsgebundener Variante, aber auch die fondsgebundene Rentenversicherung, Bankspar- und Aktienfondssparpläne die gängigen Anlageformen. Versicherungen, Banken, Pensionskassen und Kapitalgesellschaften bieten diese Anlageformen.
Anlageverfahren
Das Anlageverfahren meint eine spezielle Form, wie eine Lebensversicherung für die private Altersvorsorge finanziert wird. Dabei wird Kapital dafür zurückgestellt, dass Leistungen, die zukünftig fällig werden, gedeckt werden können. Als Vergleich: Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Umlageverfahren.
Anrechnungszeiten
Zeiträume, in denen keine Beiträge anfallen, nennt man Anrechnungszeiten. Persönliche Umstände hindern den Versicherten daran, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Die Anrechnungszeiten dienen dazu, dass Beiträge nicht verloren gehen. Der Mutterschutz, die Schulzeit oder auch das Studium sowie die Berufsausbildung gehören zu den Anrechnungszeiten.
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