M Rentenlexikon


A B D E F G H K L M O P R S T U V W Z

 

Mindestbeitrag

Für die Rentenversicherung gibt es einen Mindestbeitrag, der seit dem ersten April des Jahres 2003 bei 78 Euro pro Monat liegt. Auch alle Selbstständigen müssen sich an diesen Mindestbeitrag halten, auch wenn hier die Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung vom Einkommen abhängig sind. Der Mindestbeitrag schafft es, dass man sich selbst eine Steigerung der Rente von 0,36 Euro verschafft. Sämtliche freiwillig bezahlten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden nicht nach den neuen oder alten Bundesländern unterschieden; sie sind bundeseinheitlich geregelt. Bis zum ersten April 1999 wurde noch zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden, wobei der Mindestbeitrag derjenigen aus den neuen Bundesländern niedriger war. Zur Ost-West-Angleichung war die Aufhebung dieser Regelung ein weiterer Schritt.

Mindesteigenbeitrag

Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) entstand auch der Begriff Mindesteigenbeitrag. Die Riester-Renten wurden so ausgerichtet, dass man bei Erreichen eines bestimmten Eigenbetrages die staatliche Zulage beantragen kann. Dieser Eigenbetrag wird als Mindesteigenbetrag bezeichnet. Seit 2008 liegt der Mindesteigenbeitrag bei vier Prozent aller beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr. Diesen Einnahmen werden allerdings noch die jeweiligen Höchstzulagen abgezogen. Vom bestehenden Betrag werden vier Prozent abgezogen und man erhält den Mindesteigenbeitrag.

Mischfonds

Als Beispiel: Ein 40-jähriger zweifacher, verheirateter Vater verdiente im Vorjahr ein Brutto von 35.000 Euro. Für jedes Kind erhält er 185 Euro und die Ehepartner erhalten jeweils 154 Euro Zulagen. Das ergibt insgesamt 678 Euro Jahreszulage. Von den 35.000 wird diese Zulage abgezogen und man erhält 34.322 Euro, von denen nun vier Prozent errechnet werden. Die entstehenden 1.372,88 Euro muss der Mann jährlich selbst Mindesteigenbeitrag erbringen; monatlich sind das 114,41 Euro, die allerdings steuerlich geltend gemacht werden können. Mischfonds gehören zu den fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen und meinen Anlageformen, bei denen festverzinsliche Wertpapiere und Aktienfonds gewählt werden.