R Rentenlexikon


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Ratenzuschlag

Um Beiträge für die Versicherungen realitätsnah und auch vorsichtig kalkulieren zu können, legt man eine Jahreszahlung zugrunde. Man hat die Möglichkeit, die Beiträge in Intervallen zu zahlen; monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Dafür fallen Ratenzuschläge an. Der Ratenzuschlag hat mehrere Zwecke: Zum einen gehen dem Versicherungsunternehmen Zinsen verloren, die der Ratenzuschlag wieder ausgleicht, zum anderen wird der Aufwand in Sachen Verwaltung für die Versicherungsunternehmen erhöht, wenn in geringeren Intervallen, also monatlich, zum Beispiel, die Beitragszahlung stattfindet. Außerdem gibt es ein höheres Ausfallrisiko der Beiträge: Bei der Zahlung im jährlichen Einmalbetrag zahlt man das komplette Kalenderjahr im Voraus, während die Versicherungen bei monatlicher Zahlung mit dem Ratenzuschlag das mögliche Verlustrisiko einer oder mehrerer Beitragszahlungen ausgleichen.

Rechnungszins

Um den Versicherungsbeitrag für die private Rentenversicherung zu berechnen, nimmt das Versicherungsunternehmen einen Zinsfuß als Kalkulationsbasis. Diese Basis nennt man auch Rechnungszins. Bei der Kalkulation der Beiträge für die Versicherung geht das Versicherungsunternehmen davon aus, dass alle Beiträge, die kapitalbildend einbezahlt werden, verzinslich angelegt werden. Dadurch werden Gelder erwirtschaftet, die zur Versicherungsleistung gehören. Je höher der Rechnungszins ausfällt, umso geringer errechnen sich die Beiträge, obwohl die Leistungen gleich bleiben. Dabei gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) den Höchstrechnungszinsfuß vor und wird sich dabei auf den aktuellen Zinssatz der Staatsanleihen stützen und Obergrenzen berücksichtigen.

Regelaltersrente

Hat man eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und vollendet das 65. Lebensjahr, hat man als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf die Regelaltersrente, die aus den aktuellen Rentenkassenbeiträgen finanziert wird.

Regelbeitrag

Erwerbstätige, die ihren Beruf allerdings selbstständig ausüben und der Versicherungspflicht unterliegen, bei beispielsweise Handwerkern, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind, haben ihre monatlichen Beiträge zu entrichten. Diese Beiträge richten sich nach dem Einkommen und werden von einer Bezugsgröße errechnet. Man spricht hier auch von den Regelbeiträgen, die sich nach den neuen und den alten Bundesländern unterscheiden.