Rehabilitation
Um sich von Krankheiten zu erholen, werden Leistungen zur Rehabilitation gewährt. Die Zeiten, in denen diese Gelder empfangen werden, sind Anrechnungszeiten; vorausgesetzt, dass der Versicherte keine weiteren Gelder aus den Sozialversicherungen, also beispielsweise Kranken- oder Übergangsgeld, erhält. Medizinische, aber auch berufsfördernde Leistungen werden für die Rehabilitation gewährt mit dem Ziel, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wiederhergestellt oder enorm verbessert wird.
Rendite
Das angelegte Kapital wirft – im besten Falle – Gewinne ab. Die Gewinne werden als Gesamterfolg binnen einen Jahres bezeichnet und in Prozent ausgedrückt. Diese Prozentangabe nennt man Rendite.
Rentenabschlag
Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr erhält man als Versicherter die Regelaltersrente. Möchte man in vorzeitige Rente gehen, wird mit einem Abschlag von 0,3 Prozent der eigentlichen Regelaltersrente zu rechnen sein. Diesen Abzug der Regelaltersrente nennt man Rentenabschlag und der Rentenabschlag wird für jeden Monat fällig, den man früher in Rente geht.
Rentenartfaktor
Jede Rentenart verfolgt ein bestimmtes Sicherungsziel, von dem der Rentenartfaktor abhängig ist. So stellen beispielsweise Alters- und Erwerbsminderungsrenten eine Lohnersatzfunktion dar. Die Altersrente hat einen Rentenartfaktor von 1,0, die volle Erwerbsminderungsrente ebenfalls, die halbe Erwerbsminderungsrente 0,5, die Erwerbsunfähigkeitsrente hat einen Rentenartfaktor von 1,0, die Berufsunfähigkeitsrente 0,67, die große Witwen- und Witwerrente 0,6, die kleine Witwen- und Witwerrente 0,25, die Vollwaisenrente 0,2 und die Halbwaisenrente hat einen Rentenartfaktor von 0,1.
Rentenauskunft
Ab dem 55. Lebensjahr kann man sich als Versicherter eine Auskunft geben lassen, wie hoch aktuell die Rentenanwartschaft ausfällt. Hier erfährt man die Höhe der möglichen Regelaltersrente zum aktuellen Zeitpunkt, also wenn keine Beiträge mehr einbezahlt würden. Und diese Höhe wird als Rentenauskunft bezeichnet. Weiterhin kann der Versicherte beantragen, die Höhe der Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit zu erfahren. Die Rentenauskunft wird auch jüngeren ermöglicht; allerdings muss hier berechtigtes Interesse nachgewiesen werden; beispielsweise, wenn man privat die Vorsorgelücke schließen möchte.
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