A Rentenlexikon


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Ablaufleistung

Die Ablaufleistung erklärt sich bereits gut im Begriff: Läuft ein Vertrag zur privaten Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder sonstiger Versicherungen aufgrund des zeitlichen Endes ab, wird ein Betrag ausbezahlt. Das Vertragsende tritt entweder mit dem Todesfall ein oder aber mit einem festgelegten Termin im Erlebensfall. Zusammengesetzt ist dieser Betrag aus dem Kapital des Todes- oder Erlebensfalls, die eine Garantieverzinsung bei Vertragsabschluss enthalten, und aus den Gewinnanteilen, die nicht garantiert werden können.

Abschlusskosten

Jeder Versicherungsbeitrag besteht aus bestimmten Kostenteilen, zu denen auch die Abschlusskosten zählen. Diese Abschlusskosten enthalten nicht nur die Provision, die ein Versicherungsvermittler für seinen Abschluss enthält, sondern auch noch sonstige firmeninterne Aufwendungen, die dem Verkauf des Produktes dienlich sind; Marketing-Aktionen, Außendienst oder die Antragsbearbeitung, aber auch die Risikoprüfung. Im Altersvermögensgesetz von 2001 ist festgelegt, dass die Abschlusskosten bei der Altersvorsorge auf mindestens zehn Jahre Beitragszahlung verteilt werden müssen.

Aktienfonds

Eine Form der Kapitalanlagen, die sich damit beschäftigen sollen, das Kapital eines Anlegers zu vermehren, sind Aktienfonds. Kapitalgesellschaften, die Aktienfonds besitzen, legen die Gelder, die ihre Kunden für die Aktienfonds investieren, in Aktien an. Dabei kann es sein, dass diese Anlagemöglichkeiten auf eine Aktiengruppe beschränkt sind; so können Fonds beispielsweise nur in deutsche oder europaweite Aktien investiert werden; andere beschränken sich auf bestimmte Branchen. Hauptsächlich geht es in dieser Verteilung um die Risiken der einzelnen Aktien. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist für die private Altersvorsorge ein wichtiger Bestandteil geworden.

Aktueller Rentenwert

Um Rentenansprüche ausrechnen zu können, bedient man sich einer Rentenformel, die unter anderem den aktuellen Rentenwert enthält. Dieser aktuelle Rentenwert entspricht dem Betrag, den ein Versicherter innert einem Jahr für seine Beiträge erhalten würde; man spricht auch vom Durchschnittsbeitrag. Alljährlich legen Bundesregierung und –rat zum Juli den aktuellen Rentenwert fest, der entsprechend den aktuellen Löhnen und Gehältern angepasst werden muss.