G Rentenlexikon


A B D E F G H K L M O P R S T U V W Z

 

Gehaltsumwandlung

Ein weitläufigerer Begriff für die Gehaltsumwandlung ist die Entgeltumwandlung. Bei verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge nutzt man die Gehaltsumwandlung so, dass von dem Bruttogehalt eines Angestellten ein Teil für die Altersvorsorge beiseite gelegt wird. Dies hat natürlich die Auswirkungen, dass letzten Endes das Gehalt geschmälert und dadurch weniger Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Die Altersvorsorge kann man förderungsfähig machen; allerdings darf dafür der Arbeitgeber keine Pauschalbesteuerung wählen. Der Arbeitgeber ist derjenige, der sich um die Abwicklung der Gehaltsumwandlung kümmert.

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag meint, dass alle Generationen solidarisch füreinander einstehen. Der Generationenvertrag ist die Basis für die gesetzliche Rentenversicherung und funktioniert nach dem umlagefinanzierten System: Aktuelle Beiträge, die einbezahlt werden, werden gleich darauf verwendet, die aktuellen Leistungszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren. Dabei setzt man voraus, dass die Folgegenerationen, die aktuell einzahlen, später auch die Leistungen nutzen, für die dann wieder jüngere Generationen einzahlen. Allerdings besteht hier ein Konflikt mit dem demografischen Wandel, aus dem sich die Rentenkrise ergibt: Die ältere Generation hat bald unglaublich viele Menschen und die steigende Lebenserwartung sorgt dafür, dass Renten länger gezahlt werden müssen, während aufgrund niedriger Geburtenraten die Beitragszahler immer weniger werden. Private Vorsorge kann die Versorgungslücken, die daraus entstehen, abfangen.

Gesamtleistungsbewertung

Bewertet man beitragsgeminderte und beitragsfreie Zeiten, spricht man von der Gesamtleistungsbewertung. Aus allen Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden, wird ein Durchschnitt gebildet. Dieser Durchschnitt bewertet die beitragsgeminderten und –freien Zeiten; was man Gesamtleistungsbewertung nennt. Entweder werden alle Beiträge bewertet oder aber man vergleicht aus bestimmten vollen Beträgen. Die Grundlage für die beitragsfreie Zeit ist jeweils der höhere Wert, der daraus entsteht. Ein Zuschlag an Entgeltpunkten kann unter Umständen auf die beitragsgeminderte Zeit angerechnet werden. Basis bildet mindestens der Wert, den man als beitragsfreie Zeit hätte.