H Rentenlexikon


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Halbjahresmethode

Um das Eintrittsalter für die private Rentenversicherung errechnen zu können, bedient man sich der Halbjahresmethode. Diese regelt, dass man ein halbes Jahr vor und ein halbes Jahr nach dem Geburtstag genauso alt ist, wie an dem Geburtstag. Nicht nur für die private Rentenversicherung, sondern auch für die Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung wird die Halbjahresmethode genutzt. Mit Versicherungsbeginn ist nicht der Stichtag gemeint, ab wann man Beiträge zahlt, sondern der Tag, an dem der Versicherungsvertrag als wirksam gilt.

Halbwaisenrente

Halbwaisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Verstirbt ein Elternteil, so hat man für die Kinder einen Anspruch auf die Halbwaisenrente. Dafür muss der Elternteil, der verstorben ist, die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und der andere Elternteil, der noch am Leben ist, muss für das Kind unterhaltspflichtig sein. Hat das Kind sein 18. Lebensjahr beendet, erlischt der Anspruch auf die Halbwaisenrente, wenn das Kind in keiner Ausbildung ist. Befindet sich das Kind in schulischer oder in beruflicher Ausbildung, wird die Halbwaisenrente höchstens bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt. Ist das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, gilt die Regelung der Auszahlung bis zum 27. Lebensjahr ebenfalls.

Handwerksrolle

Die Handwerkskammern führen ein öffentliches Verzeichnis, welches alle Kammern mit ihren Zuständigkeitsbereichen und den jeweils ansässigen selbstständigen Handwerksmeistern aufführt. Dieses Verzeichnis bezeichnet man als Handwerksrolle. Damit ein Handwerker selbstständig arbeiten darf, ist die Eintragung in die Handwerksrolle die Voraussetzung. Eine Eintragung in die Handwerksrolle hat wiederum zur Folge, dass für die selbstständigen Handwerker eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung besteht. Allerdings darf der selbstständige Handwerker eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn er bereits 18 Jahre lang für die gesetzliche Rentenversicherung beitragspflichtig war.