Betriebliche Altersvorsorge / Rentenversicherung

Betriebliche Altersvorsorge – ein Begriff, der nur so durch die Gegend geistert – aber was ist das eigentlich?

Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich als Ergänzung zum Säulen-System ansehen, in dem die Altersvorsorge auf der zweiten Säule steht. Während sich bis ins Jahre 2001 die BAV auf eine freiwillige Zusatzversorgung beschränkte, ist die betriebliche Altersvorsorge nun bindend für alle Unternehmen. Das soll heißen: Jeder Unternehmer verpflichtet sich dazu, seinen Angestellten die betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Seit 2002 haben Arbeitnehmer rechtliche Ansprüche auf die Entgeltumwandlung und damit auf die eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer darf einen Gehaltsanteil in die eigene Altersvorsorge finanzieren. Dabei ist der Betrieb zur Abwicklung verpflichtet, sodass der Arbeitnehmer nichts damit zu tun haben wird. Die Abwicklung erfolgt zwischen Firma und einem Finanzdienstleistungsunternehmen. Des Öfteren sieht man, dass engagierte Unternehmen die Altersvorsorge der Mitarbeiter bezuschussen.

Folgende Durchführungswege stehen für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung:

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Direktversicherung

  • Unterstützungskasse

  • Direktzusage.

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    Mit dieser Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge bezweckt der Gesetzgeber, dass jeder Angestellte selbst vorsorgen kann. Nachdem es sich um eine private Vorsorge handelt, muss die betriebliche Altersvorsorge natürlich aus eigener Tasche finanziert werden. Das Altersvermögensgesetz stärkt dabei die Rechte des Arbeitnehmers und gleichwohl die betriebliche Altersvorsorge. Die Entgeltumwandlung meint nichts anderes, als dass Teile des Gehaltes für private Vorsorge aufgewendet werden können; in Form der betrieblichen Altersvorsorge oder in Bausparverträgen, also die klassische Variante vermögenswirksamer Leistungen. Der Unterschied zu VWL liegt darin, dass hierfür der Arbeitgeber aufkommt und der Arbeitnehmer auf Wunsch mit sparen kann, während die Entgeltumwandlung meint, dass der Arbeitnehmer eigene Gelder beiseite legt und der Arbeitgeber überlegen kann, ob er vielleicht noch eigene Beiträge sponsert.

    Der Arbeitnehmer kann dann die Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge verlangen, wenn nicht bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds für das Unternehmen besteht. Für Tarifverträge gibt es einen „Tarifvorbehalt“. In den Verträgen muss ausdrücklich stehen, dass die Entgeltumwandlung gestattet ist, ansonsten haben an einen Tarifvertrag gebundene Arbeitnehmer keinen Anspruch.

    Weitere Informationen:

  • Allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

  • Entgeldumwandlung arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert?

  • Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung