Die Riester-Rente

Wie läuft die staatliche Förderung bei der Riester-Rente genau?

Die Riester-Rente wurde deshalb mit der staatlichen Förderung gespickt, um sie für den Verbraucher attraktiver werden zu lassen. Denn dass die private Vorsorge für das Alter immer wichtiger wird, weil die gesetzliche Rentenversicherung eine klaffende Versorgungslücke hinterlässt, hat auch der Staat erkannt.

Für den Bezugsberechtigten gibt der Staat eine Förderung von 154 Euro aus, für seinen Ehepartner erneut 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Um die Förderung zu verdeutlichen, spiele man ein Beispiel durch: Eine Angestellte beginnt, frühzeitig vorzusorgen und schließt mit 20 Jahren die Riester-Rente ab. In diesem Alter verdient die Angestellte 22.000 Euro. Noch hat sie keine Kinder und ist ledig. Ihre Gesamtzulage beträgt 154 Euro; diese zieht man von den 22.000 Euro ab. Von den entstehenden 21.846 Euro zieht man vier Prozent ab und bekommt den Betrag der Eigenleistung, um die staatliche Zulage zu erhalten: 873,84 Euro jährlich oder 72,82 Euro monatlich.

 

Die Angestellte ist nun bereits 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Ihr Verdienst ist auf 26.000 Euro brutto angestiegen. Die Rechnung ist dieselbe: Die Gesamtzulage (zwei Mal Kinderzulage, zwei Mal normale Zulage) beträgt 678 Euro, welche von den 26.000 Euro abgezogen werden. Von den entstehenden 25.322 Euro werden wieder vier Prozent abgezogen und der Eigenbeitrag liegt nun bei 1.012,88 Euro jährlich, beziehungsweise 84,41 Euro monatlich, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Zulagen für die Kinder und ihre eigene staatliche Förderung wird ihrem Rentenkonto jährlich gutgeschrieben, während der Ehegatte seine eigene staatliche Förderung auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt. Unter anderem wurde diese Regelung in der Riester-Rente getroffen, um Frauen, die aufgrund der Mutterschaftszeit bislang immer benachteiligt waren, wieder einen guten Start in die Rente zu ermöglichen.

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