F Rentenlexikon


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Förderungsberechtigter

Laut dem Altersvermögensgesetz (AvMG) gibt es staatliche Zulagen auf bestimmte Altersvorsorgeverträge, die Riester-Renten. Jene Menschen, die bestimmte Kriterien erfüllen und die Zulagen vom Staat für sich nutzen, sind Förderungsberechtigte oder Berechtigte. Ein Förderungsberechtigter nutzt die Gelegenheit der staatlichen Zulagen für seine Altersvorsorge, was durch das Einhalten bestimmter Voraussetzungen geschieht.

Fortführung, beitragsfreie

Die Versicherung läuft zu allen bisherigen Bedingungen weiter, auch wenn sie nun beitragsfrei läuft. Dies meint die beitragsfreie Fortführung. Wird das mit der Versicherung vertraglich vereinbarte Deckungskapital sofort aufgestockt, kann man die beitragsfreie Fortführung der privaten Rentenversicherung bewirken.

Freistellungsauftrag

Man hat für sämtliche Kapitalerträge einen Freibetrag, der durch den Freistellungsauftrag wirksam wird. Die Kapitalerträge, die in dem Freistellungsauftrag enthalten sind, können so steuerfrei gemacht werden. Allerdings gelten für den Freistellungsauftrag die Höchstgrenzen 801 Euro für Alleinstehende; der Betrag setzt sich aus 750 Euro Freibetrag und 51 Euro Werbungskostenpauschale zusammen; und für Ehegatten gilt die Höchstgrenze von 1.602 Euro. Die Grenzen für den Freistellungsauftrag wurden 2007 herabgesetzt; sie bleiben mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer ab 2009 weitestgehend unberührt. Den Freistellungsauftrag gibt man in einer Bank oder in der Institution ab, die für die Kapitalanlage zuständig ist. Dadurch bleiben Kapitalerträge, die innerhalb der Höchstgrenzen liegen, steuerfrei.

Freiwilliger Beitrag

Freiberufler und Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich rentenversichern. Dadurch zahlen sie Beiträge und erhalten das Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung in vollem Umfang. Die zu zahlenden Beiträge sind freiwillige Beiträge, die zwischen einer Höchst- und Mindestgrenze frei wählbar sind.

Freiwillige Versicherung

Pflichtversichert sich die Angestellten und Arbeiter in der Bundesrepublik für die gesetzliche Rentenversicherung. Wer selbstständig ist und hier freiwillige Beiträge leistet, ist freiwillig versichert. Die freiwillige Versicherung kann von allen Deutschen gewählt werden, auch wenn sie im Ausland leben, und auch von allen Ausländern, die älter als 16 Jahre sind und in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben.