D Rentenlexikon


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Deckungskapital

An einem bestimmten Zeitpunkt ist in einem Sparvertrag eine bestimmte Summe angespart, die mit dem Rechnungszins verzinst wurde. Den Gesamtbetrag zu diesem Zeitpunkt nennt man Deckungskapital. So werden die Beiträge, die für eine Kapitallebensversicherung vom Versicherten angespart wurden, vom Versicherungsunternehmen zusammengefasst; hier wird der Rechnungszins der Deckungsrückstellung verzinst und dieser Betrag wird zur Finanzierung des Kapitals genutzt, welches für den Fall des Erlebens ausbezahlt wird.

Deckungsstock

Das Versicherungsunternehmen ist dazu verpflichtet, mit dem vorhandenen Kapital so umzugehen, dass er jederzeit allen Verpflichtungen aus sämtlichen laufenden Verträgen nachkommen kann. Diese liquiden Mittel bezeichnet man als Deckungsstock. Das Versicherungsaufsichtsgesetz fordert, dass die Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Streuung und Mischung stets vorhanden sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht sowie ein Treuhänder überwachen, ob diese Grundsätze eingehalten werden. Deshalb werden Gläubiger nicht auf den Deckungsstock zugreifen können, weil dieser den Versicherungsnehmern vorbehalten ist.

Direktgutschrift

Die Versichertengemeinschaft erhält alljährlich eine Beteiligung an Überschüssen, die die Versicherungsunternehmen erwirtschaften. Diese Beteiligung nennt man Direktgutschrift. Sie wird dem Versicherten in Form eines Guthabens übertragen.

Direktversicherung

Direktversicherung ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge. Es geht also um die Rentenversicherung, der ein spezieller Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegt; die Direktversicherung. Als ursprünglichste Version der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Angestellte der Bezugsberechtigte, also der Versicherte. Durch die Entgeltumwandlung können die Beiträge entweder monatlich oder durch Sonderzahlungen auch jährlich einbezahlt werden.Die Direktversicherung kann allerdings auch alleinig als Arbeitgeberleistung eingezahlt werden. Die Beiträge für die Direktversicherung vom Arbeitgeber sind voll steuerabzugsfähig, weil sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. In diesem Fall wird eine Pauschalbesteuerung fällig. Verzichtet man hierauf, kann der Arbeitnehmer die Direktversicherung zulagenberechtigt machen. Wird kein anderer Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gewählt, kommt die Direktversicherung automatisch zum Tragen.