A Rentenlexikon


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Alterssicherung der Landwirte

Innerhalb der Sozialversicherung bildet die Alterssicherung für Landwirte einen gesonderten Zweig, den die landwirtschaftlichen Alterskassen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften tragen. Der Deutsche Bundestag verabschiedete im Mai des Jahres 2001 das AVmG; das Altersvermögensgesetz. Die Rentenreform 2001 entstand hieraus. Die Wege, die die gesetzliche Rentenversicherung gehen wird, und jene, die die private Rentenversicherung mit ihrer Zulagenförderung einschlagen wird, sind hier festgehalten. Dabei war es dem Gesetzgeber ein Anliegen, das private Vorsorgen für die Rentenzeit für jeden attraktiv werden zu lassen. Die gesetzliche Rentenversicherung musste ihre Leistungen mindern, sodass private Vorsorge als äußerst wichtig erachtet wird. Das Altersvermögensgesetz wird weiterhin durch das Altersvermögensergänzungsgesetz, das AVmG, vervollständigt.

Altersvermögensgesetz

Das Alterssicherungssystem stützt sich auf drei Säulen: Auf die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersversorgung. Damit sind alle Mittel und Möglichkeiten gemeint, die dazu beitragen, dass man im Rentenalter ein Vermögen aufgebaut hat. Die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung hinterlassen Lücken, die mit der privaten Altersversorgung gefüllt werden können. Dazu zählen unter anderem die kapitalbildenden Lebensversicherungen oder auch die private Rentenversicherung. Auch Fonds, Sparpläne oder Immobilienanlagen sowie weitere Renditeobjekte, wie Kunstwerke oder Edelmetalle, zählen zur Altersversorgung im privaten Bereich.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge teilt sich in den betrieblichen und in den privaten Teil auf. Die betriebliche bildet die zweite; die private die dritte Säule der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich mit einer Versorgungszusage, dass ein Teil des Entgeltes des Arbeitnehmers in die Ansparung für die Altersvorsorge angelegt wird. Seit 2002 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Fünf Durchführungswege stehen dabei zur Auswahl. Die private Altersvorsorge umschließt sämtliche Bemühungen, auf privater Ebene für den Erhalt des Lebensstandards zu sorgen. Die Lebensversicherung ist hierfür ein wichtiger Bestandteil.