A Rentenlexikon


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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist wer nicht ohne Gefahr für Gesundheit oder Verschlimmerung eines bestehenden Leidens seiner bisherigen Arbeit nachgehen kann. Arbeitsunfähigkeit ist aber nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeit. Zeiten der Krankheit mit Leistungsbezug sind Pflichtbeitragszeiten. Versicherte, die wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind, erhalten Krankengeld für die Dauer von längstens 78 Wochen. Die gesetzlich vorgeschriebene 6-wöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in diesem Zeitraum enthalten. Versicherte, die Krankengeld beziehen, sind demnach grundsätzlich versicherungspflichtig und erwerben Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird je zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse getragen.

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall passiert bei einem Angestellten, wenn er seiner Arbeit nachgeht und dabei in einen Unfall verwickelt wird oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeit ein Unfall geschieht, in den der Angestellte ebenfalls verwickelt ist. Hier springt die gesetzliche Unfallversicherung für den Leistungsfall ein. Neben einem Arbeitsunfall versichert die gesetzliche Unfallversicherung, die allein vom Arbeitgeber getragen wird, auch berufsspezifische Krankheiten.

Aufschubzeit

Schließt man eine private Rentenversicherung ab, sind es in der Regel doch noch einige Jahre, bis die erste Rentenzahlung fällig wird. Und diesen Zwischenzeitraum nennt man Aufschubzeit. Das zur Rentenauszahlung nötige Kapital wird also während der Aufschubzeit angespart. Diese Ansparung setzt sich zusammen aus den Beiträgen, die der Versicherte zu zahlen hat, und den Gewinnen, die dem gutgeschrieben werden. Ist die Aufschubzeit vorüber, wird die erste Rentenzahlung ausbezahlt.

AVB

AVB steht schlicht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Hier sind alle Rechten und Pflichten sowie sämtliche Vereinbarungen des Versicherungsvertrages gesammelt niedergeschrieben, die verantwortlich für den Inhalt des Versicherungsvertrages sind. Versicherungen sind kein Produkt, welches man anfassen kann, daher bedarf es einer schriftlichen Regelung für dieses abstrakte Produkt – und hier werden die AVB verwendet.