Pensionsfonds



Sie als Arbeitnehmer können sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden. Manche Anlageformen werden zusätzlich vom Staat durch die Riester-Förderung gefördert. Sie können die Beiträge steuerlich über einen Sonderausgabenabzug absetzen oder Sie können die staatlichen Zulagen bezüglich Riester beantragen.

Der Sonderausgabenabzug richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zu einem Satz von höchstens 4 Prozent. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zu vier Prozent von Ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge fließen lassen können. Fonds bieten generell wesentlich höhere Rendite- und Gewinnmöglichkeiten, aber auch ein wesentlich höheres Risiko. Sollten Sie bereits angespartes Kapital aus einer weiteren Altersvorsorge gesammelt haben, können Sie dieses Kapital in Pensionsfonds umschreiben lassen.

 

Bei Pensionsfonds handelt es sich um eine rechtlich, selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern die Möglichkeit gewährt, betrieblich in Fonds zu sparen. Das Kapital, das gespart wird, muss nach gesetzlichen Vorschriften gesplittet werden. Ein Teil wird vom Pensionsfonds in Aktien investiert, der andere Teil in Rentenpapiere, dies nennt man Kapitaldeckungsverfahren. Durch die Anlage in Rentenpapiere wird eine zusätzliche Kapitalsicherung gewährleistet.

Die Vorschriften bei Pensionsfonds sind wesentlich geringer als beispielsweise bei den Pensionskassen oder den Lebensversicherungsunternehmen, dies hat natürlich wesentlich höhere Renditemöglichkeiten zur Folge und kann für Sie somit einen höheren Gewinn bedeuten. Pensionsfonds müssen zusätzliche vom Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz abgesichert werden.