Entgeltumwandlung arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert?

Mittlerweile gibt es mehrer Sparformen, die höhere Beträge zulassen, wie zum Beispiel Sparverträge mit Riester-Förderung. Gerade in Deutschland handelt es sich bei der Entgeltumwandlung um eine der beliebtesten Sparformen in Verbindung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie haben als Arbeitnehmer auch immer die Möglichkeit bestehende Verträge bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen und umschreiben zu lassen.

Ihr Vorteil als Arbeitnehmer besteht ganz klar darin, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge direkt vom Bruttolohn abgehen und somit sozialversicherungsfrei, sowie steuerfrei eingezahlt werden können und sich für Sie somit wesentlich höhere Gewinne erzielen lassen, als bei jeglichen anderen Sparmodellen. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht monatlich bis zu einem Wert von 208 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei, sowie zusätzlich einen Betrag von bis zu 1.800 Euro für seine Altersvorsorge über einen Arbeitgeber anzusparen.


 
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von dieser besonderen Form der Altersvorsorge sondern auch das Unternehmen selbst. Sie haben als Unternehmer die Möglichkeit diese Ausgaben über die Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Sie als Arbeitgeber sparen außerdem 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ausgehend von der Höhe der Entgeltumwandlung.

Hier ein Beispiel: Sie zahlen monatlich pro Mitarbeiter 100 Euro. So sprechen wir bei 20 Mitarbeitern von einer steuerlichen Ersparnis von rund 5.000 Euro pro Geschäftsjahr, bei 100 Mitarbeitern von rund 24.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge, für die Sie als Arbeitgeber nicht aufkommen müssen.