Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung / Rente

Nach welchem Prinzip arbeitet eigentlich die gesetzliche Rentenversicherung?

Da die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert wird, spart man nicht für die eigene Rente, sondern man zahlt heute für die jetzigen Rentner, während in einigen Jahren die Arbeitnehmer, Arbeiter und teils die Selbstständigen für die späteren Rentner zahlen werden. Der Beitrag, den man für die Rentenversicherung zahlen muss, ist abhängig vom Einkommen. Dabei wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer, zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge direkt an die Rentenversicherung zu zahlen. Bei jenen Personen, die arbeitslos sind, wird die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung der Beiträge übernehmen.

 

Durch die demografische Entwicklung zeigen sich Probleme für den Generationenvertrag; er ist in seiner ursprünglichen Form nicht mehr umsetzbar. Dabei gibt es immer mehr Rentner, die auch immer älter werden, und immer weniger Beitragszahlende, also immer weniger Erwerbstätige, die die jetzigen und zukünftigen Rentner finanzieren müssen. Deshalb wurden diese Rentenzahlungen der Erwerbstätigen zusätzlich ergänzt, indem aus den Steuereinnahmen Bundeszuschüsse gebildet wurden.

Für Aufruhr hat die Tatsache gesorgt, dass das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre ansteigen soll. Ab 2012 soll die gesetzliche Altersgrenze schrittweise ansteigen, bis sie im Jahre 2029 von 65 Jahren auf 67 Jahre angestiegen ist. Jene Arbeitnehmer, die 1947 geboren wurden, dürfen beispielsweise erst einen Monat nach dem 65. Geburtstag in den wohlverdienten Ruhestand gehen; Menschen, die ein Jahr später, also 1948 geboren wurden, können erst mit 65 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen.