Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung

Jede Medaille hat auch seine Kehrseiten – wie sieht das bei der betrieblichen Altersvorsorge aus?

Aus der BAV bieten sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorteile: Jene für Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Er baut sich eine Altersvorsorge auf. Zwar verringert sich sein Gehalt, allerdings werden dadurch Sozialabgaben und Steuern geringer. In einem Einmalbetrag kann die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls entrichtet werden; mit dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld, beispielsweise.

Der Arbeitgeber hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Seine Mitarbeiter fühlen sich loyaler zum Unternehmen. Weiterhin kann man leichter qualifizierte Mitarbeiter locken, denn die Altersvorsorge ist ein attraktives Angebot. Die Abgaben für die Gehälter der Mitarbeiter verringern sich für den Arbeitgeber. Wählt man die Direktzusage oder die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg, entfallen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Steuern und Sozialabgaben. Außerdem sei erwähnt, dass die betriebliche Altersvorsorge teilweise für staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen sorgt und Hartz-IV-sicher ist.

 

Wenngleich die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge ihre Nachteile aufheben, dürfen diese nicht unerwähnt bleiben: Schließt man Verträge für die betriebliche Altersvorsorge ab, die eine Regelung zur Unverfallbarkeit beinhalten, ist fraglich, ob man bei einem Arbeitgeberwechsel die Unverfallbarkeit erreicht und die betriebliche Altersvorsorge mitnehmen kann. Altverträge besagen, dass die Unverfallbarkeit mit dem 30. Lebensjahr erreicht ist, während Neuerungen ab 2009 dafür sorgen, dass diese ab dem 25. Lebensjahr eintritt.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man Verträge für die BAV bei Geldknappheit nicht beleihen oder verpfänden kann. Sämtliche Kapitalerträge werden bei Auszahlung voll besteuert; nicht nur bei der betrieblichen Altersvorsorge, sondern bei allen Kapitalanlagen.