Direktzusage



Von einer Direktzusage spricht man, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer direkt eine Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge zusichert und der Durchführungsweg bereits betrieblich oder tariflich festgelegt ist. Der Arbeitnehmer muss dann, die angebotene Sparform der Arbeitnehmerzulage zustimmen. Der Arbeitnehmer muss die Leistungen für die betriebliche Altersversorgung selbst aufbringen und legt diese dann in externe Durchführungswege wie eine Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder eines Pensionsfonds das Geld für seine Arbeitnehmer an.

Zum Beispiel sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für jedes Jahr der Werksangehörigkeit einen bestimmten Rentenbetrag zu. In der Regel zahlt der Arbeitnehmer selbst nichts ein, bekommt aber die Rente auch nur, wenn er die in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Das bedeutet in Kurzfassung, dass der Arbeitgeber dann selbstständig in der Verantwortung steht, dem Arbeitnehmer die Betriebsrente zu zahlen. Finanziert wird die Direktzusage durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters und über die steuerlichen Pensionsrückstellungen. Die Pensionsrückstellungen nutzt der Arbeitgeber dann zur Zahlung der Betriebsrente. Sie als Arbeitnehmer können zwar nicht die Sparform wählen, allerdings wählen Sie die Höhe der Beiträge, die Sie monatlich abgehend vom Nettogehalt ansparen möchten. Als Arbeitgeber haben Sie steuerlich die Möglichkeit, die Zulage als Betriebsausgaben abzusetzen, die Zulage wird gleichgesetzt die die Gehaltszahlungen.
Die Direktzusage ist immer noch mit großem Abstand wichtigste Form der Betriebsrente.


Der Bearbeitungsweg wird bei der Direktzusage einfach gehalten, da jeder Mitarbeiter der gleichen Sparform abgehört und somit den Anspruch auf sonstige Entgeltumwandlungen ablegt. Des Weiteren sparen Sie als Arbeitgeber Ertragssteuern und steigern somit die Liquidität Ihres Unternehmens. Es besteht jeder Zeit die Möglichkeit, sollen Sie als Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, das angesparte Kapital auf einen neuen Arbeitgeber überschreiben zu lassen und den Vertrag umzuwandeln. Kurz gefasst handelt es sich bei der Direktzusage um eine Versorgungsleistung durch den Arbeitgeber und betrieblichen Mittel die dem Arbeitgeber, sowie dem Arbeitnehmer zu Gute kommen.

 

Wichtige Information zur betrieblichen Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge besteht ein Problem:
Sie können den Durchführungsweg nicht frei wählen. Der Arbeitgeber bestimmt die Art der Betriebsrente.
Bietet er nur eine Pensionskasse an, bleibt Ihnen keine andere Wahl. Bietet er von sich aus nichts an, haben Sie zumindest das Recht auf Einzahlung in eine Direktversicherung.

Tipp: Riestern sie besser privat und nicht über den Betrieb.