Direktversicherung



Die Direktversicherung ist eine der Möglichkeiten, durch die betriebliche Altersvorsorge vorzusorgen.

Das deutsche Steuerrecht schreibt vor, dass die Direktversicherung eine Lebensversicherung in Form der Entgeltumwandlung ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Lebensversicherung abschließt und den Angestellten als versicherte Person einträgt. Dadurch werden sowohl der Arbeitnehmer, als auch seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt. Auch eine Unfallzusatzversicherung kann sich in der Direktversicherung verbergen, die neben einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden kann – alles immer im Zusammenhang mit der eigentlichen Lebensversicherung. Die Berufsunfähigkeits- und die Unfalltodzusatzversicherung können auch mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden.

Der Arbeitnehmer verzichtet bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge – wie bei allen anderen Formen auch – auf einen Teil seiner lohnsteuerpflichtigen Vergütung. Dabei ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnsteuer für alle Gelder, die in die Direktversicherung einbezahlt werden, mit einer Pauschale von 20 Prozent zu besteuern; vorausgesetzt, die Beiträge werden mittels einer Versorgungszusage vor dem ersten Januar 2005 geleistet. Dabei ist das Datum der Erstzusage entscheidend. Wechselt nun ein Angestellter mit dieser Regelung zu einem neuen Arbeitgeber, wird auch für ihn diese Regelung zutreffen – unabhängig davon, ob dieser Wechsel vor oder nach dem ersten Januar 2005 stattgefunden haben wird.

 

Bezahlt man die Direktversicherung aus Sondergeldern, also beispielsweise dem Urlaubs- oder dem Weihnachtsgeld, dann zahlt man auch keine Beiträge zur Sozialversicherung. Lediglich im ersten Dienstverhältnis ist die Pauschalisierung der Lohnsteuerbeiträge möglich und nur bei Beiträgen bis zu 1.752 Euro bei Einzelverträgen. Für Gruppenverträge gilt diese Regelung bis zu 2.148 Euro. Als Ertragsanteil lassen sich die Rentenzahlungen für den Arbeitgeber steuerlich geltend machen.

Die normal besteuerten Beiträge können durch Zulagen für die Altersvorsorge zusätzliche Förderungen erhalten. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen allerdings zur Auszahlung als sonstige Einkünfte voll zu besteuern sind. Mit einer pauschalisierten Besteuerung von 20 Prozent oder bei einer steuerfreien Altersvorsorge wird es keine Zulage für die betriebliche Altersvorsorge aus der Lebensversicherung geben.