Allgemeine Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hat jeder Angestellte, bei dem diese Regelung nicht durch den Tarifvertrag ausgeschlossen wird.

Als zweite Säule der Altersvorsorge ist seit 2002 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Das bedeutet: Sobald ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird, hat man Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Es besteht nebst der Altersvorsorge weiterhin das Recht, dass der Angestellte Invalidität oder Tod durch die Entgeltumwandlung absichert. Durch Verzicht eines Teils des Gehaltes wird die Vorsorge aus der Tasche des Arbeitnehmers finanziert. Der Teil, auf den dieser Arbeitnehmer verzichtet, wird dazu genutzt, vorzusorgen.

 
Es kann ausgewählt werden zwischen der Leistungszusage, das bedeutet, dass man sich auf eine Versorgungsleistung in bestimmter Höhe einigt, oder man zahlt laufende Beträge an externe Versorgungsträger. Letzteres nennt sich Beitragszusage beziehungsweise Beitragszusage mit Mindestleistung. Der Arbeitgeber hat außerdem die Möglichkeit, die Beiträge in so genannte Leistungsbausteine umzuwandeln. Durch diese Leistungsbausteine ergibt sich dann die Summe, die der Angestellte im Renteneintrittsalter als Versorgungsleistung bekommt. Dadurch kann der Arbeitgeber bereits frühzeitig mitteilen, welche Leistungen den Angestellten im Rentenalter erwarten.

 
Arbeitgeber in erster Linie, aber auch der Arbeitnehmer können wählen, ob sie die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung, der Pensionskasse / Direktzusage, der Unterstützungskasse, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds gestalten wollen. Der Gesetzgeber hat mit der betrieblichen Altersvorsorge ein Modell geschaffen, durch das jeder eigenverantwortlich seine Vorsorge anlegen kann. Um dies für die Arbeitnehmer noch attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber nicht nur steuerliche, sondern auch noch staatliche Förderungen und Vergünstigungen eingeführt. Dadurch zahlt einen Teil der betrieblichen Altersvorsorge der Staat – vorausgesetzt, man erfüllt bestimmte Kriterien, die allerdings nicht streng sind – und der Angestellte kann von den Steuervorteilen profitieren.