V Rentenlexikon


A B D E F G H K L M O P R S T U V W Z

 

Versichertenrente

Die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die Berufsunfähigkeitsrente, die Altersrente für Schwerbehinderte, für Berufs- und für Erwerbsunfähige, die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente aufgrund von Arbeitslosigkeit oder auch nach Altersteilzeitarbeit bezeichnet man als Versichertenrente.

Versicherungskonto

Ein so genanntes Versicherungskonto wird für jeden einzelnen in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten angelegt. Auf dem Versicherungskonto sind alle rentenrechtlichen Daten festgehalten, die man als Versicherter zurückgelegt hat. Um die Versicherung überhaupt durchführen zu können und um die Leistungen, die mit der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenhängen, erbringen, aber auch feststellen zu können, sind die Versicherungskonten die Basis. Auch die Rentenauskunft gehört zu den Leistungen, die die gesetzliche Rentenversicherung erbringen muss. Alle Daten, die auf dem Versicherungskonto eines gesetzlich Rentenversicherten gespeichert werden sowie den kompletten Versicherungsverlauf werden in regelmäßigen Abständen dem Versicherten mitgeteilt. Diese Mitteilung geschieht durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Versicherte hat die Möglichkeit, seinem Versicherungslauf binnen einem halben Jahr zu widersprechen. Unternimmt der Versicherte nichts, wird der Versicherungslauf als festgestellt und wird, wenn der Versicherungsverlauf über sechs Kalenderjahre zurückliegt, durch einen Bescheid festgelegt. Auch dies übernehmen die Träger der Sozialversicherung.

Versicherungsverlauf

Alle rentenrechtlichen Daten und Zeiten von jedem Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch den Versicherungsverlauf chronologisch festgehalten. Ab dem 43. Lebensjahr wird der Versicherungsnehmer mindestens alle sechs Jahre über seinen aktuellen Versicherungslauf schriftlich unterrichtet. Dabei wird ihm eine Aufstellung der persönlichen Daten, die sich im Versicherungskonto des Versicherten befinden, aufgezeigt und alle Daten, die für die Berechnung der Rente wichtig sind. Auch die aktuelle Höhe der Rentenanwartschaft wird dem Versicherten nicht vorenthalten. Auf Antrag und unter Angabe eines Grundes haben auch jüngere Versicherte die Möglichkeit, den Versicherungsverlauf einzusehen. Ein Grund kann etwa die Planung einer privaten Rentenversicherung sein.