S Rentenlexikon


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Solidaritätsprinzip

Nach dem Solidaritätsprinzip arbeiten die gesetzlichen Krankenversicherungen. Dabei sind die Leistungen für alle Versicherten gleich gehalten und ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens wird einbehalten. Die Krankenversicherung teilen sich der Arbeitgeber und –nehmer zu gleichen Teilen. Alle Beiträge, die durch die gesetzliche Krankenversicherung fällig werden, um den vollen Schutz der Krankenversicherung zu genießen, müssen sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Versicherten richten.

Sonderausgabenabzug

Beträge, die ein Versicherter für die private Altersvorsorge, die Riester-Rente, aufwendet und für die er staatliche Zulagen erhält, dürfen durch den Sonderausgabenabzug steuerlich komplett geltend gemacht werden. Seit dem Jahre 2002 steht dafür ein gesonderter Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung, der für den Sonderausgabenabzug genutzt wird. Angenommen, der Steuerpflichtige erkennt, dass der Sonderausgabenabzug wesentlich sinnvoller, weil günstiger, für ihn ist, als die Zulage, dann werden alle Zulagen im Vertrag belassen, wobei die Differenz zwischen der Steuerersparnis, die man erreicht hat, und der Zulage ausbezahlt wird. Andersherum, also wenn der Anspruch auf die Zulage höher ist, als der Steuervorteil, werden die Beiträge steuerlich nicht berücksichtigt. Ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können weitere private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen, wenn sie die gültigen Höchstsätze nicht übersteigen und die im Einkommensteuergesetz festgehaltenen Voraussetzungen erfüllen. Mindestens fünf Jahre müssen Beiträge erbracht werden und die Laufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen.

Sozialversicherung

Mit dem Ziel allgemeiner sozialer Absicherung gehört die Sozialversicherung zu den öffentlich-rechtlichen Versicherungen. Die Begriffe Generationenvertrag und Solidaritätsprinzip prägen die Sozialversicherung, sodass der Leitgedanke, das Prinzip der Leistung und der Gegenleistung, logisch erschließbar ist. Viele Bevölkerungsgruppen unterliegen der Versicherungspflicht für die Sozialversicherung, wobei die Ausgaben durch das Umlageverfahren finanziert werden. Sprich: Die Beiträge, die in die Sozialversicherung einbezahlt werden, werden gleich darauf verwendet, die aktuellen Leistungen aus der Sozialversicherung zu leisten; beispielsweise die gesetzlichen Renten. Weiterhin umfasst die Sozialversicherung die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.