R Rentenlexikon


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Rente dynamisch

Jedes Jahr unterliegen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zum ersten Juli, einer Beitragsanpassung. Das bedeutet, dass sich die Rente daran orientiert, wie sich die Nettolöhne und im jeweiligen Jahr entwickelt haben. Daraufhin werden die Rentenzahlungen angepasst. Arbeitslosigkeit und die angespannte Haushaltslage der Rentenversicherungsträger steigern die Belastungen für die einzahlenden Versicherten, sodass die dynamische Rente weiter eingedämpft wurde. Dies geschieht durch Rentenreformen und Leistungskürzungen. Die Rentenhöhe orientiert sich am Bruttoeinkommen und wird der Entwicklung angepasst. Auch die private Rentenversicherung kann dynamisch gestaltet werden.

Rente wegen Tod

Die große und die kleine Witwen- oder Witwerrente, die Halb- und die Vollwaisenrente fallen unter die Kategorie der Rente wegen Todes. Sprich: Stirbt ein Ehegatte und Elternteil, werden die Hinterbliebenen durch die Rente wegen Tod versorgt.

Risikoprüfung

Für diverse Versicherungen wird das Unternehmen eine Risikoprüfung unternehmen. Nicht nur wahrheitsgemäße Angaben des Antragstellers, sondern eventuell auch Angaben von Sachverständigen oder Spezialisten können verlangt werden, um die Risikoprüfung, die in der Regel sechs Wochen dauert, zu vollziehen. Dabei können Spezialisten und Sachverständige zum Beispiel Ärzte sein. Risikozuschlag

Stellt sich während der Risikoprüfung heraus, dass ein Risiko aufgrund einer Vorkrankheit für das Versicherungsunternehmen anfällt, wird der Vertrag mit gesonderten Bedingungen angenommen: Häufig wird ein Risikozuschlag fällig, sodass die Versicherungsbeiträge höher ausfallen. Es kann auch passieren, dass der Teil, der risikoreich ausfällt, aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen wird; die Alternative mit dem Risikozuschlag ist allerdings die Regel.

Rückkauf

Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer eine Vergütung der einbezahlten Beiträge. Dieses Vorgehen nennt man Rückkauf.

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert meint den Wert, für den die Lebens- oder die Rentenversicherung vom Versicherungsunternehmen zurückgekauft wird, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig kündigt. Der Rückkaufswert setzt sich aus den gezahlten Beiträgen und den Gewinngutschriften abzüglich der entstandenen Kosten zusammen.